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   BSG, 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R   

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https://dejure.org/2023,35279
BSG, 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R (https://dejure.org/2023,35279)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R (https://dejure.org/2023,35279)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2023 - B 12 R 10/21 R (https://dejure.org/2023,35279)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 SGB 4, § 7a SGB 4
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Augenärztin in einer Privatpraxis für Augenheilkunde auf der Basis eines Servicevertrages - Übernahme von Sprechstunden - Abtretung von 65 Prozent ihrer privatärztlichen Honorarforderungen an Praxisinhaberin als ...

  • rewis.io

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Augenärztin in einer Privatpraxis für Augenheilkunde auf der Basis eines Servicevertrages - Übernahme von Sprechstunden - Abtretung von 65 Prozent ihrer privatärztlichen Honorarforderungen an Praxisinhaberin als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Augenärztin in einer Privatpraxis für Augenheilkunde auf der Basis eines Servicevertrages - Übernahme von Sprechstunden - Abtretung von 65 Prozent ihrer privatärztlichen Honorarforderungen an Praxisinhaberin als ...

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Zur (Schein)Selbständigkeit einer Augenärztin in einer Privatpraxis

Sonstiges (2)

  • Bundessozialgericht (Verfahrensmitteilung)

    Unterliegt eine Augenärztin der Sozialversicherungspflicht, die in einer fremden Privatpraxis im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf der Basis eines "Servicevertrages" unter Nutzung deren Praxisinfrastruktur Patienten behandelt und bei der Durchführung und bei der ...

  • Bundessozialgericht (Terminmitteilung)

    A.-b.de GmbH i.L, ./. AOK - Deutsche Rentenversicherung Bund, beigeladen: 1. U. G., 2. Techniker Krankenkasse, 3. Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung, 4. Deutsche Rentenversicherung Nord, 5. Bundesagentur ...

    Versicherungs- und Beitragsrecht - ärztliche Privatpraxis - Augenärztin - Übernahme von Sprechstunden - Forderungsmanagement - Servicevertrag

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R

    Sozialversicherungspflicht einer ärztlichen Vertretungstätigkeit in einer

    Auszug aus BSG, 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R
    Danach entscheidet die Beklagte auf Antrag über die Versicherungspflicht aufgrund Beschäftigung in den Zweigen der Sozialversicherung (vgl BSG Urteil vom 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R - BSGE 133, 57 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 60, RdNr 11) .

    Ein Statusfeststellungsbescheid muss erkennen lassen, ob er sich auf die Durchführung von Einzelaufträgen zwischen den Beteiligten - beginnend mit dem ersten Tätigwerden - unter gleichbleibenden Bedingungen bezieht oder ein Dauerschuldverhältnis vorliegt (BSG Urteil vom 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R - BSGE 133, 57 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 60, RdNr 19) .

    Die Begrenzung auf tatsächlich abgehaltene Sprechstunden ohne Benennung der konkreten Tage mit Datum genügt ihrerseits den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Statusfeststellungsbescheids (vgl BSG Urteil vom 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R - BSGE 133, 57 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 60, RdNr 19).

    Zwar konnte die Beigeladene den Mitarbeitern der Klägerin insoweit fachliche Weisungen erteilen, umfassende - einer eigenen Eingliederung ggf widersprechende - Arbeitgeberfunktionen hatte sie aber nach der vertraglichen Ausgestaltung nicht inne (vgl BSG Urteil vom 27. Mai 1959 - 3 RK 18/55 - BSGE 10, 41, 45; BSG Urteil vom 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R - BSGE 133, 57 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 60, RdNr 25 mwN) .Die Erteilung fachlicher Weisungen in Abhängigkeit von der fachlichen Qualifikation spricht nicht für Selbstständigkeit, sondern ist in hierarchisch organisierten Unternehmen Kennzeichen arbeitsteiliger Zusammenarbeit und auch unter Arbeitnehmern typisch (vgl BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - BSGE 128, 191 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, RdNr 32) .

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus BSG, 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R
    Die in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV genannten Merkmale sind schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nur "Anhaltspunkte" für eine persönliche Abhängigkeit und keine abschließenden Bewertungskriterien (vgl hierzu und zur Abgrenzung zu § 611a BGB näher BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - BSGE 128, 191 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, RdNr 29 f).

    aa) Die Eingliederung in die Arbeitsabläufe einer ärztlichen Praxis setzt voraus, dass die Tätigkeit innerhalb der vorgegebenen Organisationsabläufe erbracht wird, also deren Einrichtungen sowie Betriebsmittel genutzt werden und arbeitsteilig mit dem Praxispersonal in vorhandenen Strukturen zusammengearbeitet wird (vgl BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - BSGE 128, 191 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, RdNr 32; BSG Urteil vom 27.4.2021 - B 12 R 8/20 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 56 RdNr 24) .

    Zwar konnte die Beigeladene den Mitarbeitern der Klägerin insoweit fachliche Weisungen erteilen, umfassende - einer eigenen Eingliederung ggf widersprechende - Arbeitgeberfunktionen hatte sie aber nach der vertraglichen Ausgestaltung nicht inne (vgl BSG Urteil vom 27. Mai 1959 - 3 RK 18/55 - BSGE 10, 41, 45; BSG Urteil vom 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R - BSGE 133, 57 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 60, RdNr 25 mwN) .Die Erteilung fachlicher Weisungen in Abhängigkeit von der fachlichen Qualifikation spricht nicht für Selbstständigkeit, sondern ist in hierarchisch organisierten Unternehmen Kennzeichen arbeitsteiliger Zusammenarbeit und auch unter Arbeitnehmern typisch (vgl BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - BSGE 128, 191 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, RdNr 32) .

  • BSG, 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Lehrerin an einer städtischen

    Auszug aus BSG, 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, dh den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (vgl BSG Urteil vom 28.6.2022 - B 12 R 3/20 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 65 RdNr 11 mwN) .

    Die Vereinbarung eines Entgelts für die Nutzung von Einrichtungen und Betriebsmitteln spricht zwar grundsätzlich gegen eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation (vgl BSG Urteil vom 28.6.2022 - B 12 R 3/20 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 65 RdNr 21) .

  • BSG, 20.02.2017 - B 12 KR 95/16 B

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und

    Auszug aus BSG, 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R
    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus § 197a Abs. 1 SGG iVm § 52 Abs. 1 und 2, § 47 Abs. 1 Satz 1 iVm § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG und bestimmt sich nach dem Auffangstreitwert in Höhe von 5000 Euro, weil Gegenstand des Rechtsstreits nicht (auch) eine Beitragsforderung war (BSG Beschluss vom 20.2.2017 - B 12 KR 95/16 B - juris RdNr 17) .
  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Auszug aus BSG, 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R
    Auf der Grundlage dieser Feststellungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen (stRspr; vgl zum Ganzen BSG Urteil vom 7.6.2019 - B 12 R 6/18 R - BSGE 128, 205 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 44, RdNr 13 f mwN) .
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus BSG, 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R
    Außer dem Risiko, wegen nicht realisierbarer Honorarforderungen ihre Arbeitskraft vergeblich eingesetzt zu haben, trug die Beigeladene demgegenüber kein Risiko für den Einsatz der sächlichen oder personellen Mittel der Praxis (vgl BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 36 mwN) .
  • BSG, 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R

    Sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit als Notarzt

    Auszug aus BSG, 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R
    Dabei ist der Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) über die Statusfeststellung der Auslegung zugänglich (§§ 133, 157 BGB; vgl BSG Urteil vom 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R - BSGE 133, 49 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 62, RdNr 18) .
  • BSG, 24.10.2023 - B 12 R 9/21 R

    Pool-Arzt im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbstständig

    Auszug aus BSG, 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (zuletzt BSG Urteil vom 24.10.2023 - B 12 R 9/21 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - mwN) setzt eine abhängige Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

    Auszug aus BSG, 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R
    Dies ist schon deshalb erforderlich, weil die Entscheidungen der Versicherungsträger über das Bestehen oder Nichtbestehen von Versicherungspflicht im Falle ihrer Bestandskraft beitragsrechtlich verbindlich sind (BSG Urteil vom 4.6.2009 - B 12 KR 31/07 R - SozR 4-2400 § 7a Nr. 3 RdNr 30) und durch die Einzugsstellen umsetzbar sein müssen.
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ehrenamtlicher Bürgermeister in einer

    Auszug aus BSG, 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R
    aa) Die Eingliederung in die Arbeitsabläufe einer ärztlichen Praxis setzt voraus, dass die Tätigkeit innerhalb der vorgegebenen Organisationsabläufe erbracht wird, also deren Einrichtungen sowie Betriebsmittel genutzt werden und arbeitsteilig mit dem Praxispersonal in vorhandenen Strukturen zusammengearbeitet wird (vgl BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - BSGE 128, 191 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, RdNr 32; BSG Urteil vom 27.4.2021 - B 12 R 8/20 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 56 RdNr 24) .
  • BSG, 27.05.1959 - 3 RK 18/55

    Heranziehung revisibler Rechtsvorschriften zur Auslegung irrevisiblen

  • BSG, 12.12.2023 - B 12 R 12/21 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Kameramann - abhängige Beschäftigung -

    Es kann dahinstehen, ob die Verwaltungsentscheidungen bereits materiell rechtswidrig sind, weil die Beklagte möglicherweise dem Umstand nicht hinreichend Rechnung getragen hat, dass zwischen den Beteiligten kein Dauerschuldverhältnis begründet worden ist (vgl hierzu BSG Urteil vom 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R - BSGE 133, 57 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 60, RdNr 19; BSG Urteil vom 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R - BSGE 133, 49 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 62, RdNr 18 sowie BSG Urteil vom 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
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